Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 06.05.2009 - 4 Ca 1276/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,75289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vorschriften: § 37 TV-L, § 15 AGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist des § 37 TV-L bei der Geltendmachung einer Entschädigung nach § 15 AGG
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 06.05.2009 - 4 Ca 1276/09
- LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 26.02.2009 - 17 Sa 923/08
Befristete Einstellung von Aushilfskräften aus Haushaltsmitteln; unbegründete …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 06.05.2009 - 4 Ca 1276/09
Die Ausschlussfrist des § 37 TV-L kommt als derartiger Ausschlussfrist in Betracht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 26.02.2009, 17 Sa 923/08, zitiert nach juris).
- LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009, 4 Ca 1276/09, wird zurückgewiesen.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009, 4 Ca 1276/09, abzuändern und entsprechend den zuletzt gestellten Anträgen zu erkennen.